Wir bieten die Übernahme der elterlichen Sorge ganz (Vormundschaft) oder in Teilen (Pflegschaft), wenn die leiblichen Eltern hierzu nicht in der Lage sind. Eine Pflegschaft/Vormundschaft wird vom Familiengericht eingerichtet.
Wir bieten die Übernahme der elterlichen Sorge ganz (Vormundschaft) oder in Teilen (Pflegschaft), wenn die leiblichen Eltern hierzu nicht in der Lage sind. Eine Pflegschaft/Vormundschaft wird vom Familiengericht eingerichtet.